Krieg in der Ukraine Ich möchte Kriegsflüchtlinge aufnehmen – was muss ich beachten?

Veröffentlicht am 14. März 2022 um 17:27

Zehntausende Menschen sind aus der Ukraine in Deutschland angekommen. Viele Deutsche wollen helfen und ihre Wohnungen als Unterkünfte anbieten. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Ankommende ukrainische Flüchtlinge am Berliner Hauptbahnhof: Die Hilfsbereitschaft ist groß

Ankommende ukrainische Flüchtlinge am Berliner Hauptbahnhof: Die Hilfsbereitschaft ist groß

Mehr als zwei Millionen Menschen sind nach Angaben des Uno-Flüchtlingshilfswerks UNHCR bereits vor dem Krieg aus der Ukraine geflohen. Mehr als die Hälfte befindet sich in Polen. Deutschland zählt bislang mehr als 64.000 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, bald könnten es deutlich mehr werden.

Bereits in der vergangenen Woche zeigten Bilder und Videos vom Berliner Hauptbahnhof, wie Hunderte Berlinerinnen und Berliner Flüchtlingen private Unterkünfte anboten. Wer Geflüchtete bei sich zu Hause aufnehmen möchte, sollte aber einige Punkte beachten. Der Überblick.
Darf ich Flüchtlinge aufnehmen?

Ja. Ukrainerinnen und Ukrainer können ohne Visum nach Deutschland reisen, sie bekommen nach dem Aufenthaltsgesetz »vorübergehenden Schutz«, erst einmal für ein Jahr. Sie können wohnen, wo sie möchten. Zwar teilt beispielsweise Hamburg mit, in erster Linie sei die Stadt für die Unterbringung der Geflüchteten verantwortlich, etwa in Ankunftszentren oder Notunterkünften, private Angebote sind aber auch möglich.

Wer ein solches Angebot machen möchte, kann sich beispielsweise an seine Kommune, an Hilfsorganisationen oder an Plattformen wie unterkunft-ukraine.de wenden.

»Ob es die Aufnahme der zu uns Kommenden in Unterkünften oder Einrichtungen ist oder die breite Bereitschaft in der Bevölkerung, Familien vorübergehend bei sich aufzunehmen – es bestehen eine sehr große menschliche Verbundenheit, Empathie und Mitgefühl«, sagt der Präsident des Deutschen Landkreistags, Reinhard Sager. Mancherorts seien kurzfristig Wohnungsbörsen ins Leben gerufen worden.
Am Berliner Hauptbahnhof kommt ein Zug mit ukrainischen Flüchtlingen an: Wohin jetzt?

Am Berliner Hauptbahnhof kommt ein Zug mit ukrainischen Flüchtlingen an: Wohin jetzt?
Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters?

Nein, sagt der Deutsche Mieterbund. Wer zur Miete wohne, dürfe Geflüchtete erst einmal aufnehmen. Ein Zeitraum von sechs bis acht Wochen gelte als »erlaubnisfreier Besuch«. Für einen solchen Zeitraum müssen Vermieter also nicht um Erlaubnis gefragt werden. »Dauert der Besuch aber länger, sollte der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin informiert und um Erlaubnis gebeten werden, um keine Kündigung des Mietverhältnisses zu riskieren«, heißt es.
Wie gehe ich mit Menschen mit Kriegserfahrung um?

Erfahrene Helferinnen von Geflüchteten warnen vor Naivität. Diana Henniges, Gründerin der Berliner Bürgerinitiative »Moabit hilft«, sagte dem »Tagesspiegel«, dass sich jeder Fragen stellen solle: »Komme ich damit klar, dass eine Mutter tage-, wochen- und monatelang weinend oder depressiv auf den Anruf ihres Mannes wartet, der nicht kommt? Dass das Kind vielleicht jede Nacht einnässt? Dass ein Mann früh morgens immer durch die Küche pilgert, weil er nicht mehr schlafen kann?« Das Zusammenleben könne gut funktionieren, über diese Fragen solle man trotzdem nachgedacht haben.
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Wer muss sich um eine Anmeldung kümmern?

Ukrainerinnen und Ukrainer dürfen zunächst ohne Anmeldung in Deutschland leben, 90 Tage lang ist keine Registrierung nötig. Allerdings müssen sich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine registrieren, damit sie Anspruch auf Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Darunter fallen »Leistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts und medizinische Versorgung«, wie das Bundesinnenministerium mitteilt. Gegebenenfalls würden Kriegsflüchtlinge also auch Miete mithilfe von Sozialleistungen zahlen. Die Registrierung ist in Aufnahmeeinrichtungen oder Ausländerbehörden möglich. Für Helfer besteht keine gesetzliche Verpflichtung, bei Behördengängen zu helfen.
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Kann ich nur Kinder aufnehmen?

Kinder und Jugendliche ohne Begleitung sind besonders schutzbedürftig. Sie dürfen nicht allein aufgenommen werden. »Unbegleitete Minderjährige werden zunächst durch das vor Ort zuständige Jugendamt in Obhut genommen«, heißt es auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Für Niedersachsen sagte Sozialministerin Daniela Behrens (SPD), wer aus der Ukraine geflüchtete, unbegleitete Kinder oder Jugendliche bei sich aufnehmen möchte, solle sich an das örtliche Jugendamt wenden.
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Ist Corona ein Problem?

Die Ukraine ist seit Ende Februar kein Corona-Hochrisikogebiet mehr. »Damit besteht nach der Coronavirus-Einreiseverordnung nur eine allgemeine Testpflicht vor Einreise, aber kein Quarantäne- und Anmeldeerfordernis mehr«, so das Bundesinnenministerium. Bei der Einreise sollen freiwillige Tests angeboten werden. Wer Covid-Symptome zeige, solle medizinische Hilfe bekommen.
Hilfe für die Menschen in der Ukraine – hier können Sie spenden

Spendenkonto: Commerzbank
IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Onlinespenden: aktionsbuendnis-katastrophenhilfe.de

Im Aktionsbündnis Katastrophenhilfe haben sich Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, Unicef und Diakonie Katastrophenhilfe zusammengeschlossen.
Bekommen Geflüchtete psychologische Hilfe?

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine haben nach ihrer Registrierung Anspruch auf medizinische Versorgung. Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (Baff) hat für den Umgang mit traumatisierten Geflüchteten den Leitfaden »Traumasensibler und empowernder Umgang mit Geflüchteten« erarbeitet.

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